Man kennt es - man besorgt sich ein neues Bike und es sieht auch recht super aus. Doch irgendwie stören die normalen Spiegel ab Werk, die langen Brems- und Kupplungshebel und der viel zu leise klingende Auspuff. Da möchte man schnell Hand anlegen und sein Zweirad direkt aufwerten. Doch was genau gilt es zu beachten? Darauf schauen wir im heutigen Blog-Post!
Worauf muss man achten?
Wenn du dein Motorrad modifizieren möchtest, ist es wichtig, sowohl die technischen als auch die rechtlichen Aspekte im Blick zu behalten. Viele beliebte Umbauten – wie ein Sportauspuff, LED-Blinker oder ein anderer Lenker – sind grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Sportauspuff darf beispielsweise verbaut werden, wenn er über eine E-Nummer verfügt und für dein Motorradmodell zugelassen ist. In diesem Fall brauchst du ihn weder eintragen noch vorführen, solltest aber die zugehörige ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mit dir führen. Das gilt auch für LED-Blinker oder andere Zubehörteile wie Spiegel – sofern sie geprüft sind und zur Serienmaschine passen. Wenn das Teil zwar zugelassen, aber nicht explizit für dein Modell bestimmt ist, kann dennoch eine Eintragung durch den TÜV notwendig werden.
(Verkehrs-)Kontrollen werden häufig auch in großem Stil abgehalten und dein Fahrzeug wird genauer überprüft, alle nötigen Papiere dabei zu haben ist von Vorteil. Auch sollte man gesetzliche Regelungen im Blick behalten. Etwa der Abstand der Spiegelmitte zur Fahrzeugmitte (28cm) oder den Kennzeichenwinkel von max. 30° Grad zur Senkrechte sind schnell Thema.
Größere Eingriffe, wie der Umbau des Lenkers, die Tieferlegung durch Änderungen am Fahrwerk oder sogar ein Umbau auf eine Streetfighter-Optik, erfordern in vielen Fällen eine Abnahme durch eine Prüforganisation (z. B. TÜV oder Dekra) und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Dafür reicht dann oft ein sogenanntes Teilegutachten. In besonders umfangreichen Fällen – etwa beim Wechsel des Motors, beim Eingriff in den Rahmen oder bei selbstgebauten Umbauten – kann sogar eine Vollabnahme nach §21 StVZO nötig sein.
In jedem Fall gilt: Sobald du ein Teil verbaust, das nicht ordnungsgemäß zugelassen oder eingetragen ist, riskierst du den Verlust der Betriebserlaubnis deines Motorrads. Das hat ernste Konsequenzen: Du darfst das Bike nicht mehr im Straßenverkehr bewegen, verlierst im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz, und es können Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen.
Außerdem solltest du bedenken, dass sich manche Umbauten – wie eine Hubraumerhöhung – auf die Versicherung und die Steuerklasse auswirken können. Deshalb ist es ratsam, auch deine Versicherung über größere Modifikationen zu informieren.
Kurz gesagt: Umbauen ist erlaubt, aber nur im Rahmen der Zulassungsvorschriften. Achte auf ABE oder Teilegutachten, halte dich an die gesetzlichen Vorgaben – und im Zweifel lieber einmal zu viel beim TÜV des Vertrauens nachfragen als zu wenig.
Was geht also?
Modifikation | ABE notwendig | Eintragung notwendig? |
---|---|---|
Sportauspuff (mit E-Nummer) | Ja | Nein (wenn passend) |
LED-Blinker | Ja | Nein (wenn zugelassen) |
Lenkerumbau | Oft Ja | Ja |
Tieferlegung/Fahrwerk | Teilegutachten | Ja |
Umbau auf Streetfighter | Individuell | Meist Ja/Vollabnahme |
Jetzt bist du ein wenig schlauer und kannst dir den ein oder anderen Nerv ersparen! :)
Wir wünschen viel Spaß und eine tolle Saison 2025!
Together We Ride - United We Bike
Team HighStreet